PetzVienna GmbH
Geschäftsführende Gesellschafter
Beate Stepanek, Rudolf Kögl

Quellenstrasse 2A
1100 Wien   AUSTRIA
phone  +431 8892047
fax        +431 889204740

e-mail: petz@pk.at
Internet: www.pk.at
FN557013m      ATU76991819
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Handelsgericht Wien

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Geltungsbereich
Die gegenständlichen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle, insbesondere auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, insoweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Sie gehen allen anderen Bedingungen vor.
Der Käufer schließt seine Geschäfte im Rahmen seines Unternehmens ab und ist daher nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.

Lieferungen und Versand
Für die Lieferung unserer Erzeugnisse gelten, soferne nachstehend keine anderen Regelungen getroffen werden, die Internationalen Incoterms. Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Gefahr und nach Wunsch des Käufers.
Wir behalten uns vor, Lieferungen nach Maßgabe unserer Produktions- und Liefermöglichkeiten durchzuführen, insbesondere Lieferungen zu teilen, hinauszuschieben oder in begründeten Ausnahmefällen zu unterlassen.

Preise
Aufträge und Bestellungen werden zu den aktuellen Listenpreisen verrechnet. Wenn nicht anders angegeben sind sämtliche Preise in EURO erstellt und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soferne nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa zu bezahlen. Bei Auslandsfakturen beträgt die Nettozahlungsfrist 60 Tage. Die Annahme von Wechseln ist in unseren Zahlungsbedingungen nicht vorgesehen.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen. Der Zahlungsverzug unserer Kunden berechtigt uns, weitere Lieferungen bis zu einer entsprechenden Bereinigung aufzuschieben und/oder für weitere Lieferungen Bar- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.

Akkreditive
Bei Lieferung gegen Akkreditiv muß das Akkreditiv bei einer österreichischen Bank unwiderruflich und bestätigt spätestens 30 Tage vor einem unverbindlich bekanntgegebenen Liefertermin eröffnet werden und für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen nach diesem Liefertermin Gültigkeit besitzen. Die Inanspruchnahme des Akkreditves kann erst Zug um Zug gegen Übergabe der Lieferpapiere erfolgen.

Proforma-Rechnungen
Proforma-Rechnungen werden nur ausgestellt, wenn die Zahlungskondition auf Vorauszahlung oder Akkreditiv lautet. Im Falle nicht pünktlicher Vorauszahlung oder nicht termingerechter Akkreditiveröffnung gilt der Auftrag als storniert.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum, insbesondere auch dann, wenn die aus der gesamten Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen noch nicht voll bezahlt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt sind wir auch berechtigt, die Waren vom Käufer zurückzufordern, auch wenn die Waren ganz oder teilweise weiterveräußert wurden. Veräußert der Käufer die Waren bereits vor ihrer Bezahlung, dann tritt er hiermit sämtliche ihm gegen seinen Abnehmer aus den veräußerten Waren zustehende Forderungen bzw. seinen Eigentumsvorbehalt an dieser Ware mit dinglicher Wirkung an uns ab. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherstellung zu übereignen.

Garantie, Gewährleistung, Reklamationen
Mängel der gelieferten Ware müssen sofort gerügt werden. Offene Mängel binnen acht Tagen nach Erhalt, verborgene Mängel innerhalb von acht Tagen nach deren Entdeckung. Im Falle gerechtfertigter Beanstandung leisten wir gegen Rückstellung des Materials nach unserer Wahl Gutschrift oder kostenlosen Ersatz des zu liefernden Gegenstandes. Jeglicher Schadenersatzanspruch, insbesondere wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung, mangelhafter Lieferung, Mängelfolgeschäden usw. ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für Sachschäden des Kunden, die durch allfällige Fehler unseres Produktes hervorgerufen werden (Freizeichnung gemäß § 9 des Produkthaftungsgesetzes).

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Österreichisches Recht
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Zahlungen und sonstige Vertragsverpflichtungen ist Wien. ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und unseren Kunden ist Wien-Innere Stadt. Wir sind jedoch wahlweise berechtigt, Klage am Sitz des jeweiligen Kunden zu erheben. Sämtliche Vertragsverhältnisse unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.